Straßburger Gerichtshof lehnt Menstruationsurlaub ab: „Ohne Gesetz werden Frauen weiterhin still am Arbeitsplatz leiden“

Interview von Léane Madet
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Seit September 2024 profitieren 67 städtische Angestellte vom gynäkologischen Gesundheitsurlaub, der von der Stadt und der Eurometropole Straßburg eingeführt wurde. UTE GRABOWSKY / DPA PICTURE-ALLIANCE VIA AFP
Interview: Das Verwaltungsgericht hat am Dienstag den „gynäkologischen Gesundheitsurlaub“ der elsässischen Metropolregion aufgehoben. Für den sozialistischen Senator Laurence Rossignol unterstreicht diese Verwaltungsentscheidung angesichts des Fehlens eines konkreten Gesetzes die dringende Notwendigkeit einer Änderung des Rechtsrahmens.
Am Dienstag, dem 24. Juni, hob das Straßburger Verwaltungsgericht den dreizehntägigen jährlichen „gynäkologischen Gesundheitsurlaub“ für Frauen mit Menstruationsbeschwerden, Endometriose oder Wechseljahrsbeschwerden auf. Dieser war im vergangenen September von der Stadt und der Eurometropole Straßburg für städtische Angestellte eingeführt worden. 67 von ihnen hatten bereits davon profitiert. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Präfektur Bas-Rhin, die die Regelung wegen fehlender rechtlicher Rahmenbedingungen angefochten hatte.
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Eine Entscheidung, die die sozialistische Senatorin Laurence Rossignol nicht überrascht. Genau um diese Gesetzeslücke zu schließen, hatte die sozialistische Senatorin Hélène Conway-Mouret im vergangenen Jahr ein Gesetz vorgeschlagen, dessen Berichterstatterin und leidenschaftliche Verfechterin sie war. Es wurde jedoch im Februar 2024 vom Senat abgelehnt. Seitdem, so Laurence Rossignol, verfügen weder die lokalen Behörden noch der Privatsektor über eine Rechtsgrundlage, um die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer mit chronischen Schmerzen gynäkologischer Ursache anzupassen. Interview.
War dieser Rechtsausgang vorhersehbar?Laurence Rossignol : Absolut. Der Präfekt ist für die Rechtmäßigkeitskontrolle zuständig. Indem er die Beratungen des Straßburger Stadtrats annulliert, obwohl ihnen eine Rechtsgrundlage fehlte, ist er seiner Aufgabe voll und ganz gerecht geworden. Diejenigen, die ihrer Verantwortung nicht nachgekommen sind, sind jedoch die Parlamentarier, die im Februar 2024 den Senatsentwurf zur Schaffung eines besser an die Situation von Frauen mit Dysmenorrhoe – wiederkehrenden und oft behindernden Menstruationsschmerzen – angepassten Krankenstandssystems ablehnten. Der Präfekt kann ebenso wie das Verwaltungsgericht die fehlende Rechtsgrundlage nicht ignorieren: Genau deshalb ist eine Gesetzesreform notwendig.
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